Auf dieser Seite berichten (zitieren) wir aus historischen Quellen:

1. Gründungsgeschichte der Stifter, Pfarrkirchen, Klöster und Kapellen im Bereich des alten Bisthums Münster von Adolph Tibus, 1867 Regensberg, Münster

2. Geschichte der Osterwicker Kirchenglocken   (PDF-Datei)

Die Geschichte der Osterwicker Glocken wurde von Martin Holz zur Verfügung gestellt.           + Bernard Witt, ehemals Archivar am Bistumsarchiv in Münster war mit Martin Holz befreundet.                           http://www.martin-holz.de/

3. Der Verbleib der Glocken von Varlar (PDF-Datei)                                                                                                                                                                                                               Die Geschichte der Glocken des ehemaligen Klosters Varlar wurde von Martin Holz zur Verfügung gestellt.

4. Münsterscher Almanach aus dem Jahr 1709, 20. Januar - Osterwick Ss. Fabian und Sebastian (PDF-Datei)

5. Einführungs der Todesangst-Bruderschaft im Jahr 1793 (PDF-Datei)

6. Bericht aus dem Jahr 1801 aus dem Kloster der Trappisten


 

1. Gründungsgeschichte der Stifter, Pfarrkirchen, Klöster und Kapellen im Bereich des alten Bisthums Münster von Adolph Tibus, 1867 Regensberg, Münster

1.    Niesert und nach ihm Sökeland behaupten, die Pfarrei Osterwick habe zur Zeit, wo Reinmod und Vrederuna die Kirche von Varlar gründeten (1022-1032), bereits bestanden. Aber beiden Schriftstellern hat nicht die korrektere Abschrift der Sigifridschen Urkunde, wie sie Erhard nach Kindlinger geliefert, vorgelegen, sondern eine Abschrift aus dem Handorfer Archiv, die in der betreffenden oben S.739 mitgetheilten Stelle vor Osteruuik ein „De“ eingeschaltet und dann omnis (omnes) zu Falari gezogen hat. Diese Leseart würde allerdings, wenn sie richtig wäre, Osterwick als bestehende Pfarrei bezeichnen. Aber sie ist sicher eine falsche Korrektur. Denn

1)    Wie hätte man im Anfang des 11. Jahrhunderts die Errichtung einer neuen Pfarrei auf halben Wege zwischen Coesfeld und Osterwick für per maxime necessaria erklären können, wenn außer Coesfeld schon Osterwick als Pfarrei bestanden hätte? Eine eigentliche Nothwendigkeit besteht dazu ja selbst heute nicht, wo die Kirche von Varlar verschwunden und die Bevölkerung viermal stärker geworden ist.

2)    „Omnis“ hat zu Falari gezogen keinen Sinn, da dieses durch dien Worte „usque ad domum Geliconis in Kurtbeki“ beschränkt ist.

3)    Hätte Osterwick damals als Pfarrei schon bestanden, denn hätte ja Bischof Sigifrid intendirt, davon, außer Varlar bis Korbeck, noch die Bauerschaft Hövener (Bardanarasuuik = Bedemerswik, jetzt Betmer), ferner ganz Holtwick und die übrigen in der Urkunde genannten, jetzt nicht mehr zu konstatirenden Theile abzutrennen. Damit würde aber die Pfarrei so beschränkt worden sein, daß der Bestand der Kirche mehr als gefährdet gewesen wäre. Diese Intention aber läßt sich bei Bischof Sigifrid um so weniger voraussetzen, weil der münstersche Domprobst Kollator der Pfarrstelle zu Osterwick war.

Zur Zeit Bischofs Sigifrid bestand also die Pfarrei Osterwick noch nicht. Sie ist aber unzweifelhaft recht bald nach dieser Zeit gegründet worden, und zwar an Stelle der von Bischof Sigifrid projektierten Pfarrei Varlar. Später wäre die Errichtung der Pfarrei Osterwick in dem Umfange, den sie von jeher gehabt, unmöglich gewesen, da mittlerweile die Pfarrei Varlar rechtlichen Bestand erlangt haben würde. Sökeland irrt ohne Zweifel, wenn er glaubt, daß die Pfarrei Varlar erst nach Stiftung des Klosters daselbst (1128) allmälig eingegangen sei.

Er sagt: „In der Bestätigungsurkunde des Bischofs Egbert aus dem Jahre 1128 heißt es ausdrücklich, daß dem neuen Kloster das Recht der pfarramtlichen Verrichtungen, namentlich das Recht zu taufen, zu predigen und zu begraben, verbleiben solle“.  In der Urkunde worin der Papst Innocenz II. im Jahre 1142 die Freiheiten des Klosters bestätigt, heißt es jedoch nur, daß dort begraben werde möge, wer dies gewünscht habe. So erkennen wir aus diesen Bestätigungen selbst, daß die Pfarrei ungefähr gleichzeitig mit der Stiftung des Klosters einging; sie hörte ohne Zweifel gänzlich auf, nachdem aus der Kapelle zu Holtwick eine Pfarrkirche geworden war. Nun heißt es aber in der Bischof Egbertschen Bestätigungsurkunde: Baptizandi, praedicandi, sepeliendi libera ibi, sicut justum est, habeatur licentia. Der Bischof hat also dem Kloster kein bestehendes Recht bestätigt, sondern ein neues Recht verleihen wollen.

Aber gesetzt auch, jenes sei der Fall gewesen, so sind auch den Kirchen von Curithi und Oppenhulisa pfarramtliche Rechte verblieben, aber nur für den Bereich ihrer Immunität. Da jedoch der Papst Innozenz dem Kloster nur das Beerdigungsrecht bestätigt hat, und zwar, wie er ausdrücklich bemerkt, „salva justitia natris Ecclesia,“ so folgt nicht undeutlich, daß der Pfarrer der Mutterkirche in Osterwick, oder vielmehr der Domprobst im Namen derselben, gegen die bischöfliche Verleihung des Taufrechts u.s.w. Einspruch erhoben hat. Dieser Einspruch hätte aber nicht für begründet erachtet werden können, wenn das Taufrecht zu Varlar schon seit hundert Jahren herkömmlich gewesen wäre. Ich schließe also, daß die Zeit Bischof Sigifrids zu Varlar gegründete Kirche nur Kapelle geblieben ist, bis sie zur Klosterkirche erhoben wurde.
Da Papst Innocenz die Kirche zu Osterwick als mater ecclesia der Varlarer Klosterkirche bezeichnet, so ist hiermit ihr Bestehen vor dem Jahre 1128 urkundlich verbürgt. Weitere urkundliche Erwähnung findet die Pfarrei in den Jahren 1188 und 1246 u.s.w. Im letzten Jahre wird Albertus de Hellen plebanus in Osterwick genannt.